AGB

Die Basis einer lang andauernden Geschäftsbeziehung und guter Zusammenarbeit ist gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Vertrauen. Mir liegt daran, sollten doch einmal Unstimmigkeiten aufkommen, diese einvernehmlich und fair zu klären.

Erst in zweiter Linie bilden dann gesetzliche Bestimmungen und anderweitige Regelungen den Rahmen des geschäftlichen Miteinanders. Es lässt sich nicht ganz vermeiden diese an einigen Punkten festzuhalten.

  1. Vertragsabschluss

    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beauftragung / Bestellung gültigen Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich erwähnt werden. Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit auf unserer Webseite abrufbar oder können über uns angefordert werden. Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.

  2. Kostenvoranschlag und Vertragsabschluss

    2.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht vorgelegt werden. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der uns vor der Erstellung des Angebotes unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber uns mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. 

    2.2 Wir halten uns an abgegebene Angebote vier Wochen lang gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.  Schriftliche und mündliche Angebote werden gleichrangig behandelt. Alle Angebote, auch speziell ausgearbeitete Angebote, sind freibleibend. Aufträge werden nur akzeptiert, wenn der Auftraggeber gleichzeitig der rechtmäßige Rechnungsempfänger ist bzw. diesen formal juristisch und schriftlich belegbar vertritt. Mit der Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

    2.3 Die Erstbesichtigung ist im Umkreis von 10 km in der Regel kostenlos. Wir behalten uns vor die Kosten für Folge Besichtigungen in Rechnung zu stellen. Hier wird nach Rücksprache mit dem Kunden gehandelt.  

  3. Mitwirkung, Genehmigung und Zugang

    
Der Auftraggeber stellt für den Zeitraum der Leitungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Wir sind nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

  4. Leistungsbeschreibung und -erbringung

    4.1 Das Angebot beschreibt die auszuführenden Leistungen so genau wie möglich. Es werden folgende branchenübliche Begriffe verwendet:

    Ast-Definitionen:
    Feinast: Ast mit Durchmesser von 1 bis 3 cm
    Schwachast: Ast mit Durchmesser über 3 bis 5 cm
    Grobast: Ast mit Durchmesser über 5 bis 10 cm
    Starkast: Ast mit Durchmesser über 10 cm

    Baumfällung:
    Schnitt maximal 20 cm über Geländehöhe. Die Wurzelstöcke verbleiben im Normalfall im Boden, können selbstverständlich durch uns auch entfernt werden wenn beauftragt.

    Formschnitt:
    Gehölzschnitt zur Herstellung eines optischen Eindrucks

    Kronenpflege:
    Ausschneiden von toten, kranken, gebrochenen, beschädigten, sich kreuzenden und reibenden Ästen. Vorbeugen von Fehlentwicklungen durch Schnittmaßnahmen im Feinast- und Schwachastbereich, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig

    Totholzentnahme:
    Entfernen von toten und gebrochenen Ästen ab Schwachaststärke aus Gründen der Verkehrssicherheit

    Kroneneinkürzung:
    Schnittmaßnahme zur Verkleinerung der Krone im Fein-, Schwach- und Grobastbereich des Baumes, optische Gesichtspunkte werden so gut es geht berücksichtigt.

    Kronenauslichtung:
    Entfernen ganzer Äste am Ansatz zur Erhöhung der Winddurchlässigkeit der Krone

    Kronensicherung:
    Sicherung von Baumkronen oder einzelnen Ästen

    Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet. Totholzentnahmen und Kronenpflege werden grundsätzlich im komplett belaubten Zustand des Baumes durchgeführt. Besteht der Kunde auf früheren Beginn der Arbeiten, nimmt er in Kauf, dass Äste, die noch Knospen haben, also noch nicht eindeutig als tot zu identifizieren sind, stehen gelassen werden.

    4.2 Weitere Leistungen können andere diverse Gartenarbeiten (z.B. Heckenschnitt, Wurzelfräsen) sowie fachgerechte Entsorgung des anfallenden Schnittgutes oder weitere Arbeiten sein.

    4.3 Der Arbeitsplatz wird nach örtlichen Gegebenheiten gereinigt verlassen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart ist dies Rechenrein.

    4.4 Soll mehr Arbeit als im Auftrag beschrieben geleistet werden Bedarf es der ausdrücklichen (mündlichen oder schriftlichen) Auftragserweiterung. Diese werden nach entsprechendem Stundenlohn abgerechnet und per Zeitnachweis nachgewiesen.

    4.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

    4.6 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass vom Einschreiten des Auftragnehmers betroffene Personen rechtzeitig durch den Auftraggeber informiert werden. Hierzu zählen unter anderem die Mieterverständigung und diverse Parkplatzsperren, sofern nicht anders vereinbart.

  5. Leistungsabnahme

    Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht, spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. Soweit DIN-Vorschriften nicht bestehen, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die ZTV-Baumpflege im jeweils aktuellsten Stand zum Datum der Ausführung.

  6. Ausführungsfristen

    6.1 Die von uns genannten Ausführungsfristen oder -zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

    6.2 Bei höherer Gewalt, schlechter Witterung oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.

    6.3 Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif sowie durchschnittlichen Tages-Außentemperaturen unter 6°C.

    6.4 Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Kunde uns eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde.

  7. Schadenersatz / Haftungsausschluss

    7.1 Bei Schäden, die durch uns nachweislich verursacht werden, muss der Auftraggeber unverzüglich die Geschäftsleitung informieren. Wir haften nur für durch die Mitarbeiter der Firma grob fahrlässig verursachten Schäden sowie Schäden an Körper und Gesundheit. Bagatellschäden (z.B. Druckstellen und Spuren in der Wiese, Sägemehl auf dem Rasen etc.) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. Es besteht eine Haftpflichtversicherung mit entsprechen hoher Deckungssumme. 

    7.2 Diese Regelungen gemäß ABG gelten auch für Vertreter, Arbeitnehmer, Angestellte oder andere Erfüllungsgehilfen.

    7.3 Für vom Auftragnehmer / Kunden gestelltes Materialien bzw. Pflanzen kann keine Garantie übernommen werden.

    7.4 Elektronische Anlagen wie Mähroboterkabel, Gartenbeleuchtung, Kabel für Brunnen oder Pumpen, etc. und Möbel (z.B. Gartentisch, Liegen etc.) werden vom Kunden vor den Arbeiten aus dem Arbeitsbereich entfernt – außer diese Arbeiten wurden vorher schriftlich vereinbart oder sind im Angebot / Kostenvoranschlag enthalten. Wir tragen keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit nach den ausgeführten Arbeiten!

  8. Zahlungsvereinbarungen

    Die verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist wird der Auftraggeber bankübliche Zinsen und die der Firma erwachsenen Kosten tragen. Nicht bezahlte Ware und Dienstleistung bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Skontoabzüge müssen vor der Leistung vereinbart werden.

  9. Zusätzliche Vereinbarungen

    Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu fixieren und beidseitig zu unterzeichnen.

  10. Datenschutz

    Die mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

  11. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die richtige Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

  12. Gerichtsstand

    Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten (HGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht (München).

Stand Juli 24